Waffensachkunde nach § 7 WaffG
Die Vermittlung der Waffensachkunde ist für die Erlangung einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines
Waffenscheines von vorrangiger Bedeutung. Sportschützen benötigen vor der Beantragung der WBK bei der zuständigen Behörde das Prüfungszeugnis einer bestandenen Sachkundeprüfung.
Kontaktpersonen
Ausbildungsleiter Klaus Schramm
Anmeldung auch per Mail: ausbildung@bund-osnabruecker-schuetzen.de
Unsere Ausbildungsunterlagen. | Waffengesetz (WaffG) und Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen |