Bund der Osnabrücker Schützen e.V.
Mitglied in der Bayrischen Kameraden- und Soldatenvereinigung e.V. (BKV) 

Nachweisdokument gemäß § 10 Abs. III Allgemeine Waffengesetz- Verordnung
( Für die verantwortliche Aufsichtsperson )

Nach dem deutschen Waffengesetz ist ein Nachweisdokument gemäß § 10 Abs. 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (für die verantwortliche Aufsichtsperson) erforderlich. Dieses Dokument muss vom Präsidenten oder einem verantwortlichen Vereinsvertreter ausgefüllt werden.
Die entsprechenden Unterlagen sollten gesammelt in einem gemeinsamen Ordner am Schießstand aufbewahrt werden. Dazu gehören insbesondere:


  • der Nachweis der Befähigung als Schießsportleiter bzw. Aufsichtsperson
  • der Nachweis der Waffensachkunde
  • ein gültiger Erste-Hilfe-Nachweis
  • ggf. die Befähigung zur Jugendbetreuung



 
 
 
 
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